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Mähroboter versichern — wo die Hausrat aufhört

Der Mähroboter ist Hausrat. Das ist unstrittig. Das Problem ist nicht die Sache, sondern der Ort: der Rasen ist im Musterbedingungswerk kein Versicherungsort. Damit fallen vier Schadenfälle aus der Grunddeckung, die jeder für gedeckt hält.

Diese Seite zitiert die Klauseln im Wortlaut, damit Sie in Ihrem eigenen Bedingungswerk nachschlagen können. Grundlage ist das Musterbedingungswerk des Gesamtverbands der Versicherer[1] — es bindet keinen Versicherer, ist aber die Textvorlage, an der sich fast alle Bedingungswerke am Markt orientieren.

Die Kurzantwort

Was passiertGrunddeckung HausratKlausel
Feuer trifft den Roboter in der GaragegedecktA 1.1, A 10.1.2
Einbruch in den Schuppen, Roboter weggedecktA 1.2, A 10.1.2
Hagel zerschlägt den Roboter auf dem Rasennicht gedecktA 6.5.7
Jemand hebt den Roboter über den Zaunnicht gedecktA 4.2, A 4.4.1
Roboter steht acht Monate im GartenAußenversicherung endetA 12.1.2
Akku defekt, Elektronikschaden, Kabelbruchnicht gedecktA 1, abschließende Gefahrenliste

Der eine Satz, auf den es ankommt: Ihre Hausrat versichert den Versicherungsort. Der Garten ist Versicherungsgrundstück. Das Musterbedingungswerk führt beide Begriffe getrennt und verwendet sie durchgängig unterschiedlich.

Der Mähroboter ist Hausrat — das ist nicht das Problem

A 8.3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.

Der Halbsatz „soweit diese nicht versicherungspflichtig sind" ist der Anschluss ans Kfz-Haftpflichtrecht. Ein Mähroboter unterliegt keiner Versicherungspflicht[5]. Er ist damit sicher Hausrat. Die Gegenprobe bestätigt es: A 9.1.3 nimmt „Kraftfahrzeuge aller Art" vom Hausrat aus, aber ausdrücklich nur, „soweit nicht unter A 8.3.4 genannt".

Wer Ihnen sagt, der Mähroboter sei „gar nicht im Hausrat", liegt falsch.

Lücke 1: Der Garten ist nicht der Versicherungsort

A 7 Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts. […] Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach A 12 versichert.

A 10.1 Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören […] A 10.1.2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.

A 10.2 Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt.

Die Aufzählung in A 10.1 nennt Wohnung, Balkon, Terrasse, Nebengebäude und Garage. Sie nennt nicht den Rasen, die Wiese oder den Garten. Der Rasen ist Versicherungsgrundstück nach A 10.2 — ein eigener, anderer Begriff.

Praktisch heißt das: Ihr Roboter ist gedeckt, wo er im Winter steht. Nicht dort, wo er im Sommer arbeitet. Die Ladestation teilt sein Schicksal.

Lücke 2: Die Außenversicherung ist für Vorübergehendes gedacht

A 12.1.2 Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als __ Monaten gelten nicht als vorübergehend.

Die Monatszahl ist im Musterwerk eine Leerstelle, die jeder Versicherer selbst füllt — üblich sind drei Monate in der Grunddeckung, sechs in der Komfortdeckung. Ein Mähroboter, der von März bis Oktober im Garten steht, überschreitet beides.

Und selbst wenn die Außenversicherung greifen würde, schränkt sie sich selbst wieder ein:

A 12.5 Besonderheit bei Naturgefahren. Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.

Lücke 3: Sturm und Hagel gelten draußen nicht

A 6.5 Nicht versicherte Schäden. […] Nicht versichert sind Schäden an A 6.5.7 Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke.

Die Ausnahmeliste ist kurz und abschließend: Antennen, Markisen, Balkonkraftwerke. Ein Mähroboter steht nicht darauf. Ein Hagelschlag auf dem Rasen ist in der Grunddeckung nicht versichert.

Der Verband stellt dafür eine Zusatzklausel bereit[2] — und die hat eine Falle:

PK 7215 (22) — Schäden durch Naturgefahren an Hausrat im Freien. Abweichend von Teil A 6.5.7 VHB 2022 wird für versicherte Sachen außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb des Versicherungsortes nach Teil A 10.1 VHB 2022 Entschädigung geleistet.

Die Falle in der Falle: Die Musterklausel verweist auf den Versicherungsort nach A 10.1 — also wieder nur Balkon, Terrasse, Nebengebäude. Nicht auf das Versicherungsgrundstück nach A 10.2. Wer diese Klausel wörtlich einkauft, hat den Rasen immer noch nicht gedeckt.

Manche Versicherer weichen bewusst ab und formulieren ihre PK 7215 auf „innerhalb des Versicherungsgrundstücks gemäß Nr. A 10.2". Das ist ein materieller Unterschied. Es ist die eine Stelle, die Sie in Ihrem Bedingungswerk nachlesen sollten.

Lücke 4: Einfacher Diebstahl ist keine versicherte Gefahr

„Diebstahl" in A 1.2 ist kein Blankoscheck. A 4.2 zählt abschließend auf, welche Diebstahlsarten gemeint sind: aus Kraftfahrzeugen, aus Schlafwagenabteilen, Trickdiebstahl aus der Wohnung, Rollstühle und Kinderwagen, während eines stationären Aufenthalts, Gartenmöbel, Wäsche. Der Mähroboter steht in keiner dieser Ziffern.

Das Bindeglied ist A 4.2.6, und dort steht eine offene Klammer:

A 4.2.6 Diebstahl von Gartenmöbeln. Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Gartenmöbeln und ________, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf ____ Euro begrenzt. Außenversicherungsschutz nach A 12 besteht nicht.

Der Unterstrich ist die Stelle, an der ein Versicherer „Gartengeräte" oder „Mähroboter" eintragen kann. Ob er es tut, entscheidet Ihren Schadenfall.

Zur Abgrenzung, warum das überhaupt greift:

A 4.4.1 […] Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).

Ein Roboter, den jemand über den Zaun hebt, ist damit definitionsgemäß genau der Fall, den die Grunddeckung nicht abdeckt.

Was in keiner dieser Klauseln steht

Die Hausrat ist eine Deckung benannter Gefahren, keine Allgefahrendeckung. Nicht versichert sind deshalb in keiner der genannten Klauseln:

Dafür gibt es in der Hausrat keine Anspruchsgrundlage. Hier setzen Elektronik- und Garantieprodukte an.

Wenn der Roboter jemanden verletzt

Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die der Roboter Dritten zufügt — nicht Schäden am Roboter selbst[3]. Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht: § 1 PflVG knüpft an das Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Wegen an[5]. Gehaftet wird nach § 823 BGB, also für Verschulden, nicht verschuldensunabhängig[4].

Praktisch bedeutet das: Sie haften, wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen — etwa den Roboter unbeaufsichtigt laufen lassen, während Kinder auf dem Grundstück sind.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: § 44 Abs. 1 BNatSchG verbietet es, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten[7]. Igel sind nachtaktiv. Ein Mähroboter im Nachtbetrieb ist deshalb nicht nur ein Tierschutzproblem, sondern kann eine Ordnungswidrigkeit sein.

Warum das viele betrifft

In den ersten vier Monaten 2025 wurden in Deutschland 110.000 Mähroboter verkauft, ein Plus von 45 Prozent, bei knapp 125 Mio. EUR Umsatz[6]. Rechnerisch rund 1.136 EUR je Gerät — eine eigene Rechnung aus zwei belegten Zahlen, keine Angabe der Quelle.

Bei diesem Gerätewert ist die Frage, ob der Rasen mitversichert ist, keine Kleinigkeit.

Was Sie konkret nachschlagen sollten

  1. Steht in Ihrer PK 7215 „Versicherungsort nach A 10.1" oder „Versicherungsgrundstück nach A 10.2"? Das ist der Unterschied zwischen Terrasse und Rasen.
  2. Steht in Ihrer A 4.2.6 hinter „Gartenmöbeln und" das Wort „Gartengeräte" oder „Mähroboter"? Und welche Entschädigungsgrenze ist eingetragen?
  3. Wie viele Monate stehen in Ihrer A 12.1.2? Drei oder sechs — und wie lange steht Ihr Gerät draußen?
  4. Gibt es eine gesonderte Klausel „ständige Außenversicherung"? Manche Versicherer führen sie ausdrücklich für Mähroboter.

Diese Seite ist keine Beratung im Einzelfall. Sie gibt den Wortlaut der Musterbedingungen wieder und benennt die Stellen, an denen Bedingungswerke voneinander abweichen. Was in Ihrem Vertrag steht, steht in Ihrem Vertrag. Abweichende Vereinbarungen sind ausdrücklich möglich — das Musterwerk ist als „unverbindliche Bekanntgabe zur fakultativen Verwendung" gekennzeichnet.

Quellen

  1. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 — Quadratmetermodell), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2026, PDF abgerufen 04.09.2026
  2. Was kann zusätzlich zu den VHB 2022 (Quadratmetermodell) vereinbart werden — Musterklauseln des GDV, Klausel PK 7215 (22) abgerufen 04.09.2026
  3. AVB für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV), Musterbedingungen des GDV 2020 abgerufen 04.09.2026
  4. § 823 BGB — Schadensersatzpflicht abgerufen 04.09.2026
  5. § 1 PflVG — Versicherungspflicht des Halters abgerufen 04.09.2026
  6. GFU: Rasenmäherroboter weiter auf Wachstumskurs (Marktzahlen NIQ), 12.06.2025 abgerufen 04.09.2026
  7. § 44 BNatSchG — Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten abgerufen 04.09.2026
Stand 04.09.2026. Änderungen an dieser Seite werden datiert.