Deckungsatlas
Für jeden Gerätetyp die Antwort, was welche Police tatsächlich abdeckt — mit dem Klauseltext, aus dem sich die Antwort ergibt, und der Klauselnummer, unter der Sie sie in Ihrem eigenen Bedingungswerk nachschlagen können.
Grundlage sind die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer. Sie binden keinen Versicherer, sind aber die Textvorlage, an der sich fast alle Bedingungswerke am Markt orientieren. Wo einzelne Versicherer bewusst davon abweichen, steht es dabei.
Privat
Der Mähroboter ist Hausrat nach A 8.3.4. Der Rasen ist aber Versicherungsgrundstück nach A 10.2, nicht Versicherungsort nach A 10.1. Daraus folgen vier Lücken: Naturgefahren im Freien, einfacher Diebstahl, die Befristung der Außenversicherung und die Falle in der Zusatzklausel PK 7215.
Fünf Einzelfragen dazu, jede mit dem Klauseltext:
- Mähroboter gestohlen — warum die Hausrat beim einfachen Diebstahl vom Rasen nicht zahlt und was den Unterschied macht
- Wenn der Mähroboter jemanden verletzt — Haftung des Halters und die Rolle der Privathaftpflicht
- Hagel und Sturm — warum das Gerät draußen bei Naturgefahren regelmäßig unversichert ist
- Mähroboter und Igel — Nachtfahrverbot, § 44 BNatSchG, Bußgeld bis 50.000 EUR und die Haftungsfrage
- Elektronikversicherung oder Herstellergarantie — ab welchem Gerätewert sich Zusatzschutz rechnet
Gewerblich
Cobots und Serviceroboter versichern
Welche Police für welche Bauart: Maschinenversicherung stationär (AMB 2020), Kasko für fahrbare Geräte (ABMG 2020), Elektronikversicherung (ABE 2020), dazu Betriebshaftpflicht, Montage, Betriebsunterbrechung und Cyber. Mit der Tabelle, welcher Schaden unter welches Werk fällt.
Elektronik-, Maschinen- und Kaskobedingungen schließen Akkumulatoren übereinstimmend aus — ein einziges Wort in ABE 2020 A1-1.2 (d), AMB 2020 A1-1.3 (h) und ABMG 2020 A1-1.3 (e). Sechs Rückrufe im Schadenregister betreffen genau dieses Teil.
Ob ein Gerät Medizinprodukt ist, entscheidet über Zulassung, Haftung und Deckung — und die Antwort hängt allein an der Zweckbestimmung des Herstellers. Art. 2 Nr. 1 MDR im Wortlaut, dazu Betreiberhaftung nach §§ 823, 831 BGB und die Frage, was die Betriebshaftpflicht der Einrichtung leistet.
Ausblick
Stand September 2026 gibt es in DACH kein dediziertes Produkt. Was das für Käufer heute bedeutet und welche vorhandenen Sparten näherungsweise greifen.
In Arbeit
- Saugroboter und Haushaltsroboter — dieselbe Ortsfrage wie beim Mähroboter, andere Antwort, weil das Gerät im Gebäude bleibt
Diese Seiten geben allgemeine Informationen wieder und sind keine Beratung im Einzelfall. Abweichende Vereinbarungen sind in jedem Vertrag möglich.