Cobots und Serviceroboter versichern — welche Police wofür zahlt
Für gewerbliche Roboter gibt es in Deutschland kein eigenes Bedingungswerk. Verkauft werden vorhandene Sparten, in die der Roboter hineingeschrieben wird: Betriebshaftpflicht, Maschinen-, Elektronik-, Montage-, Betriebsunterbrechungs- und Cyberversicherung. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer zu allen diesen Sparten nennen das Wort Roboter an keiner Stelle[1][2][3][5][6][7][8][9].
Die Musterwerke sind auf ortsfeste oder auf geführte Technik zugeschnitten. Ein Roboter, der zwischen Menschen fährt, batteriebetrieben ist, seine Umgebung selbst kartiert und per Softwareupdate sein Verhalten ändert, trifft mindestens sechs Stellen, an denen die Standardbedingung nicht passt.
Die Kurzantwort
| Was passiert | Zuständige Sparte | Standardbedingung | Klausel |
|---|---|---|---|
| Roboter fällt um, geht kaputt | Elektronik oder Maschinen-Kasko | gedeckt, wenn der Versicherungsort passt | ABE A1-2.1, ABMG A1-2.1 |
| Roboter wird gestohlen | Elektronik oder Maschinen-Kasko | gedeckt, ausdrücklich genannt | ABE A1-2.1, ABMG A1-2.1 |
| Akku brennt ab | keine | nicht gedeckt | ABE A1-1.2 (d), ABMG A1-1.3 (e) |
| Roboter verletzt einen Gast | Betriebshaftpflicht | gedeckt | AHB 1.1 |
| Roboter beschädigt ein Kundenteil bei der Bearbeitung | Betriebshaftpflicht | nicht gedeckt | AHB 7.7 |
| Roboter ist gemietet und wird beschädigt | Betriebshaftpflicht | nicht gedeckt | AHB 7.6 |
| Hersteller liefert Softwareupdate nicht | Produkthaftpflicht | nur wenn fakultativ vereinbart | AVB BHV A3-7.4.1 |
| Roboter fällt aus, Produktion steht | Betriebsunterbrechung | nur bei Sachschaden | AMBUB § 1 Nr. 1 |
| Roboter gehackt, Daten weg | Cyber | gedeckt | AVB Cyber A4-2 |
| Roboter gehackt, fährt jemanden um | Cyber | nicht gedeckt | AVB Cyber A1-3 |
Vier von zehn Zeilen sind nicht gedeckt. Die Zuordnung ist aus den unten zitierten Klauseln abgeleitet und unsere Einschätzung, keine Angabe des Verbands.
Was ein gewerblicher Roboter versicherungstechnisch ist
Versicherungsverträge ordnen Technik nicht nach Intelligenz, sondern nach zwei Fragen: Steht das Gerät still oder bewegt es sich? Ist es elektrotechnisch oder mechanisch geprägt? Daraus folgt das Bedingungswerk.
| Robotertyp | Bewegung | Passendes Bedingungswerk |
|---|---|---|
| Industrieroboter, fest verankert | ortsfest | AMB 2020, Maschinenversicherung stationär[1] |
| Cobot am Arbeitsplatz | ortsfest, gelegentlich umgesetzt | AMB 2020 oder ABE 2020 — strittig, siehe Lücke 1 |
| Cobot auf Fahrwagen, FTS und AMR im Lager, Reinigungsroboter | fahrbar | ABMG 2020, fahrbare Geräte[2] |
| Serviceroboter in der Gastronomie | fahrbar, Publikumsverkehr | ABE 2020 oder ABMG 2020 — Versicherungsort, siehe Lücke 2 |
| Pflege- und Assistenzroboter | fahrbar, Körperkontakt | keines passt sauber |
| Roboter beim Aufbau und bei der Inbetriebnahme | wird montiert | AMoB 2021, Montageversicherung[5], zeitlich begrenzt |
Der Wendepunkt in allen technischen Sparten heißt „betriebsfertig". Vorher greift die Montageversicherung, danach die Maschinen- oder Elektronikversicherung. Die Definition ist in ABE, AMB und ABMG wortgleich[3][1][2]:
A1-1.1 Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet.
Ein lernendes System hat keinen klaren Zeitpunkt, an dem die Erprobung endet. Das ist unsere Einschätzung, keine Aussage des Bedingungswerks.
Die Sparten im Einzelnen
Betriebshaftpflicht: der Roboter schädigt einen Dritten
Maßgeblich sind die AHB (Stand Februar 2016)[7] und die neu strukturierten AVB BHV (Stand November 2025)[8]. Der Grundfall:
AHB 1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Der Gast, den der Serviceroboter umfährt, ist dieser Dritte. Ob der Betreiber überhaupt haftet, behandelt die Seite Betreiberhaftung. Zwei Ausschlüsse in AHB Ziff. 7 schlagen bei Robotern regelmäßig zu:
7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Das ist der Mietroboter: Wer ein Gerät im Abo betreibt und es beschädigt, hat dafür keine Betriebshaftpflicht.
7.7 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn (1) die Schäden durch eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmer an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind [...]
Das ist der Tätigkeitsschaden: Der Cobot bearbeitet ein Kundenteil und zerstört es. Die AVB BHV führen dafür den Wiedereinschluss A1-6.7 „Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)"[8]; ob er vereinbart ist, steht im Versicherungsschein. Schäden am eigenen hergestellten oder gelieferten Produkt nimmt AHB 7.8 aus — das ist Gewährleistung, nicht Haftpflicht[7].
Für Hersteller enthält Abschnitt A3 der AVB BHV die fakultative Klausel A3-7.4 „Schäden durch mangelhafte Maschinen". Ihr zweiter Satz erfasst ausdrücklich den Fall, dass die Mangelhaftigkeit „durch mangelhafte oder nicht bereitgestellte Software-Aktualisierungen des Versicherungsnehmers verursacht wurde"[8]. Die Klausel deckt Schäden an dem, was die Maschine produziert, nicht Personenschäden durch einen außer Kontrolle geratenen Roboter; Folgeschäden wie Betriebsunterbrechung bleiben nach A3-7.8.1 ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich mitversichert[8]. Die gesetzliche Seite steht unter Produkthaftung.
Maschinenversicherung stationär (AMB 2020)
A1-1.1 Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten stationären Maschinen, maschinellen Einrichtungen, sonstigen technischen Anlagen sowie zugehörige elektrotechnische Einrichtungen, sobald sie betriebsfertig sind.
„Stationär" steht schon im Titel; für jeden fahrenden Roboter ist die AMB das falsche Werk. Für den verankerten Industrieroboter passt sie: A1-2.1 nennt als versicherte Ursachen unter anderem Bedienungsfehler und „Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen"[1], den besten Anknüpfungspunkt für einen Sensorausfall. Nicht versichert sind nach A1-1.3 Werkzeuge aller Art (c), Zusatzgeräte, Anbaugeräte und Reserveteile (d) und Akkumulatoren (h)[1]. Der Greifer ist ein Werkzeug.
Maschinen- und Kaskoversicherung fahrbarer Geräte (ABMG 2020)
Das Werk, das mobilen Robotern am nächsten kommt. Versichert sind nach A1-1.1 „die im Versicherungsschein bezeichneten fahrbaren oder transportablen Geräte, sobald sie betriebsfertig sind"[2].
A1-2.1 [...] Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
A1-4 Versicherungsort. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Betriebsgrundstücke oder Einsatzgebiete.
Nicht versichert sind nach A1-1.3 unter anderem Zusatz- und Anbaugeräte (c) und Akkumulatoren (e)[2]. Ob der Ausschluss (g) für Fahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung einen Lieferroboter erfasst, ist aus dem Bedingungstext allein nicht zu entscheiden.
Elektronikversicherung (ABE 2020)
A1-1.1 Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. [...] Daten sind keine Sachen. Daten sind digitalisierte maschinenlesbare Informationen. Dazu gehören auch Software und Programme.
Der Deckungsumfang in A1-2.1 ist wortgleich mit der ABMG, Diebstahl eingeschlossen[3]. Versicherungswert ist der Neuwert (A2-1.1)[3]: Bezahlt wird die Ersatzbeschaffung, nicht der Zeitwert. Zwei Ausschlüsse mit direkter Roboterrelevanz:
A1-1.2 Nicht versicherte Sachen [...] (d) Akkumulatoren; (e) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.
A1-2.4 [...] (i) soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.
Der Versicherungsort in A1-4 ist enger als in der ABMG: „Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Betriebsgrundstücke"[3], ohne Einsatzgebiete. Die Reparatur liefert der Klauselkatalog TK ABE 2020[4]:
TK A 1408 1. Versicherungsort. Für die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes, und zwar in dem im Versicherungsschein genannten Gebiet. [...]
TK A 1301 Abweichend von Abschnitt A1-3 ist auch das Interesse eines Dritten versichert, wenn der Versicherungsnehmer die Sache dem Dritten als Mieter, Pächter, Entleiher, Verwahrer oder Leasingnehmer überlassen hat.
TK A 1301 ist die Klausel, die ein Anbieter von Robot-as-a-Service braucht. Die weltweite RaaS-Flotte professioneller Serviceroboter wuchs 2024 um 31 Prozent auf mehr als 24.500 Einheiten[11].
Montageversicherung (AMoB 2021)
Sie deckt die Phase von der Anlieferung bis zur Betriebsfertigkeit: Versichert sind nach A1-1.1 alle Lieferungen und Leistungen für das bezeichnete Montageobjekt, „sobald sie erstmals innerhalb des Versicherungsorts abgeladen worden sind"[5]. Nicht versichert sind nach A1-1.3 unter anderem Montageausrüstung (a), Fahrzeuge (b) und fremde Sachen (e). Die Sachen des Bestellers gelten ausdrücklich als fremde Sachen, selbst wenn der Besteller Versicherungsnehmer oder Mitversicherter ist[5]. Das trifft Integratoren, die beim Kunden montieren.
Betriebsunterbrechung (AMBUB 2011)
§ 1 Nr. 1 Gegenstand der Versicherung. Wird die technische Einsatzmöglichkeit von im Versicherungsvertrag bezeichneten betriebsfertigen Sachen (Maschinen, maschinelle Einrichtungen oder sonstige technische Anlagen) infolge eines an diesen Sachen innerhalb des Versicherungsortes eingetretenen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, leistet der Versicherer Entschädigung für den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden.
Drei Voraussetzungen: ein Sachschaden, an der bezeichneten Sache, innerhalb des Versicherungsortes[6]. Fällt der Roboter durch einen reinen Softwarefehler aus, ohne dass etwas kaputtgeht, ist das kein Sachschaden und kein Fall für diese Police. Ersetzt werden fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn (§ 1 Nr. 2)[6]. Ein Musterwerk für Elektronik-Betriebsunterbrechung verlinkt der Verband auf seiner Seite zu den technischen Versicherungen nicht[10].
Cyberversicherung (AVB Cyber)
Die AVB Cyber (Stand Februar 2024)[9] decken im Eigenschaden-Baustein A4 Betriebsunterbrechung (A4-1) und Wiederherstellung von Daten (A4-2). Der entscheidende Satz steht in A1-3:
A1-3 Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich unmittelbar aus solchen Schäden herleiten.
Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der Verlust von elektronischen Daten als Folge des Abhandenkommens von Sachen bleibt als Vermögensschaden versichert.
Die Cyberpolice ist damit eine reine Vermögensschadendeckung. Wird ein Roboter gehackt und verletzt danach einen Menschen oder zerstört eine Anlage, leistet sie nicht.
Fünf strukturelle Lücken
Die sechste, der Akku, hat eine eigene Seite: Der Akku-Ausschluss.
Lücke 1: Stationär oder fahrbar
AMB 2020 gilt für stationäre Maschinen[1], ABMG 2020 für fahrbare oder transportable Geräte[2], ABE 2020 für elektrotechnische und elektronische Anlagen[3]. Ein Cobot passt in alle drei Werke halb: elektronisch dominiert, mechanisch arbeitend, meist fest, gelegentlich umgesetzt. Welches Werk der Versicherer wählt, entscheidet über Versicherungsort, Diebstahlschutz und Akkubehandlung zugleich.
Lücke 2: Der Versicherungsort
ABE A1-4 begrenzt den Schutz auf „Betriebsgrundstücke"[3], ABMG A1-4 auf „Betriebsgrundstücke oder Einsatzgebiete"[2]. Ein Lieferroboter auf dem Gehweg, ein Reinigungsroboter im Einkaufszentrum, ein Serviceroboter im gemieteten Veranstaltungsraum sind ohne TK A 1408[4] außerhalb der Deckung.
Lücke 3: Software und Daten sind keine Sachen
ABE 2020, AMB 2020 und AMoB 2021 enthalten wortgleich: „Daten sind keine Sachen"[3][1][5]. Ein Roboter, dessen Kartierung korrupt wird und der deshalb falsch fährt, hat keinen Sachschaden. Die ABE ersetzt Datenkosten nur so[3]:
A2-2.1 (a) Versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren.
Ein reiner Softwarefehler erfüllt diese Bedingung nicht.
Lücke 4: Cyber deckt keine Körper- und Sachschäden
Siehe A1-3 oben[9]. Die Betriebshaftpflicht kennt nach AVB BHV den Gliederungspunkt A1-6.13 „Schäden durch Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie durch Übertragung elektronischer Daten"[8]. Ob sie einen Cyberausschluss trägt, der einen ferngesteuerten Roboterunfall erfasst, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Das konnten wir nicht klären.
Lücke 5: Der Lieferantenvorrang
ABE A1-2.4 (i) schließt Schäden aus, „soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat"[3]. Die Klausel fährt fort: „Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leistet der Versicherer zunächst Entschädigung." Roboter werden zunehmend im Abomodell mit Vollservice vertrieben. Solange Garantie und Servicevertrag greifen, läuft die Sachversicherung weitgehend leer, während der Kunde sie bezahlt.
Was Sie konkret nachschlagen sollten
- Welches Werk liegt Ihrer Police zugrunde: AMB, ABMG oder ABE? Davon hängen Versicherungsort, Diebstahl und Akku ab.
- Steht in A1-4 nur „Betriebsgrundstücke", und ist TK A 1408 mit einem Gebiet vereinbart?
- Ist bei gemieteten Robotern TK A 1301 vereinbart, und ist der Tätigkeitsschaden (AVB BHV A1-6.7) eingeschlossen?
Diese Seite ist keine Beratung im Einzelfall. Sie gibt den Wortlaut der GDV-Musterbedingungen mit Stand 4. September 2026 wieder. Die Musterwerke sind als „unverbindliche Bekanntgabe zur fakultativen Verwendung" gekennzeichnet; die Hausbedingungen der Versicherer weichen davon ab und wurden hier nicht geprüft. Was in Ihrem Vertrag steht, steht in Ihrem Vertrag.
Häufige Fragen
Gibt es eine eigene Roboterversicherung?
Nein. In Deutschland gibt es kein eigenes Bedingungswerk für Roboter. Verkauft werden vorhandene Sparten, in die das Gerät hineingeschrieben wird: Betriebshaftpflicht, Maschinen- oder Elektronikversicherung, Montage, Betriebsunterbrechung und Cyber. Die GDV-Musterbedingungen dieser Sparten nennen das Wort Roboter an keiner Stelle.
Welche Versicherung zahlt, wenn ein Serviceroboter einen Gast verletzt?
Die Betriebshaftpflicht. Sie deckt nach AHB Ziff. 1.1 Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, für die ein Dritter den Betreiber aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch nimmt. Schäden am Roboter selbst deckt sie nicht.
Ist ein gemieteter Roboter über die Betriebshaftpflicht versichert?
Nein. AHB Ziff. 7.6 schließt Ansprüche wegen Schäden an gemieteten, geleasten oder geliehenen Sachen aus. Wer einen Roboter im Abo betreibt und ihn beschädigt, braucht dafür eine Sachversicherung, bei der das Interesse des Vermieters mitversichert ist (in der Elektronikversicherung Klausel TK A 1301).
Zahlt die Cyberversicherung, wenn ein gehackter Roboter jemanden verletzt?
Nein. Die AVB Cyber decken nach A1-3 nur Vermögensschäden, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht unmittelbar daraus herleiten. Datenverlust und Betriebsunterbrechung nach einem Angriff sind gedeckt, ein Personenschaden nicht.
Ist der Roboter auch außerhalb des Betriebsgeländes versichert?
In der Elektronikversicherung nur mit Zusatzklausel. ABE 2020 A1-4 begrenzt den Schutz auf die im Versicherungsschein bezeichneten Betriebsgrundstücke. Die Klausel TK A 1408 erweitert ihn auf ein im Versicherungsschein genanntes Gebiet. Die ABMG 2020 nennt in A1-4 zusätzlich „Einsatzgebiete".
Quellen
- Allgemeine Bedingungen für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen (AMB 2020), Musterbedingungen des GDV, GDV 0800, Version 01.07.2025, A1-1.1, A1-1.3, A1-2.1 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2020), Musterbedingungen des GDV, GDV 0813, Version 01.07.2025, A1-1.1, A1-1.3, A1-2.1, A1-4 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2020), Musterbedingungen des GDV, GDV 0818, Version 01.07.2025, A1-1.1, A1-1.2, A1-2.1, A1-2.4, A1-4, A2-1.1, A2-2.1 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (TK ABE 2020), Musterklauseln des GDV, GDV 0820, Version 01.12.2020, TK A 1408 und TK A 1301 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Allgemeine Bedingungen für die Montageversicherung (AMoB 2021), Musterbedingungen des GDV, GDV 0830, Version 01.07.2025, A1-1.1, A1-1.3 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (AMBUB 2011), Musterbedingungen des GDV, GDV 0804, Version 01.01.2011, § 1 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Musterbedingungen des GDV, Stand Februar 2016, Ziff. 1.1, 7.6, 7.7, 7.8 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV), Musterbedingungen des GDV, Stand November 2025, A1-6.7, A1-6.13, A3-7.4.1, A3-7.8.1 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung (AVB Cyber), Musterbedingungen des GDV, Stand Februar 2024, A1-3, A4-1, A4-2 abgerufen 04.09.2026 ↑
- GDV: Betriebsunterbrechung — Technische Versicherungen (Übersichtsseite der Musterbedingungen) abgerufen 04.09.2026 ↑
- IFR, Executive Summary World Robotics 2025 — Service Robots abgerufen 04.09.2026 ↑