Recht
Wer haftet, wenn ein Roboter Schaden anrichtet? Die Antwort ändert sich gerade — innerhalb von sechs Wochen greifen zwei datierte Verschiebungen der Herstellerpflichten.
Diese Strecke gibt den Rechtsstand mit Paragraf, Fassung und Fundstelle wieder. Sie ist keine Rechtsberatung und beantwortet keinen Einzelfall.
Die zwei Stichtage
Produkthaftung 2026 — der Stichtag 9. Dezember
Ab diesem Tag gilt neues Produkthaftungsrecht. Roboter, die vorher in Verkehr kommen, bleiben dauerhaft im alten — mit 85 Mio. EUR Haftungshöchstbetrag und 500 EUR Selbstbeteiligung. Es entstehen zwei parallele Regime für dieselbe Gerätekategorie. Dazu: acht Lücken, in denen niemand zahlt, jede mit Fundstelle.
Maschinenverordnung 2027 — der Stichtag 20. Januar
Ersetzt die Maschinenrichtlinie und erfasst Roboter ausdrücklich. Sie gilt ab dem 20.01.2027, nicht ab dem 14.01. — das wurde im Amtsblatt berichtigt. Was die Drittprüfung lernender Sicherheitsfunktionen für Haftung und Versicherung bedeutet.
Der weitere Rahmen
KI-Verordnung und AI Act — alle Fristen
Die KI-Verordnung regelt den Marktzugang, nicht die Haftung. Für KI in Maschinen gelten die Hochrisiko-Pflichten erst ab dem 2. August 2028. Alle Fristen nach dem Digital-Omnibus vom 8. Juli 2026, jede mit Fundstelle.
Betreiberhaftung — warum es keine Gefährdungshaftung gibt
Für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Tiere haftet der Halter verschuldensunabhängig. Für Roboter nicht. Es bleibt bei § 823 BGB und der Verkehrssicherungspflicht — mit allen Folgen für die Beweislast.
Gibt es eine Versicherungspflicht für Roboter?
Heute nicht. Die Drohne zeigt, wie es aussähe, wenn es sie gäbe: Gefährdungshaftung nach § 33 LuftVG, Versicherungspflicht nach § 43 LuftVG, ein halbes Dutzend Vergleichsportale als Folge.
In Arbeit
- Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 und Cyberresilienzverordnung (EU) 2024/2847
- Die zurückgezogene KI-Haftungsrichtlinie und was an ihre Stelle tritt