Elektronikversicherung oder Herstellergarantie — ab welchem Gerätewert
Die Hausratversicherung deckt benannte Gefahren: Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel. Ein Akku, der nach zwei Sommern nicht mehr lädt, ist keine davon. Für solche Schäden gibt es eigene Produkte — Komplettschutz von Spezialversicherern und Angebote, die an den Hersteller gekoppelt sind. Diese Seite beschreibt, was davon belegt ist, und rechnet vor, ab welchem Gerätewert ein Zusatzprodukt wirtschaftlich trägt.
Sie bewertet keine Anbieter und empfiehlt kein Produkt. Sie stellt nebeneinander, was die abgerufenen Quellen ausweisen, und kennzeichnet, was davon geprüft werden konnte.
Die Kurzantwort
| Gerätewert | Lage in der Hausrat | Zusatzprodukt |
|---|---|---|
| unter etwa 800 EUR | mit Gartenklauseln bis zum Sublimit gedeckt | fünf Jahre Beitrag sind mehr als ein Drittel des Neupreises |
| 800 bis 2.500 EUR | Sublimits der Gartenklauseln reichen gerade noch oder gerade nicht mehr | die Klausel im eigenen Vertrag entscheidet, nicht der Preis |
| über 2.500 EUR | Sublimits reißen | eigene Gerätedeckung wirtschaftlich vertretbar, deckt zusätzlich innere Betriebsschäden |
Das ist eine Einschätzung auf belegter Grundlage, keine Rechtsfrage. Die eigentliche Schwelle liegt nicht beim Preis, sondern bei drei Fragen an das Bedingungswerk — sie stehen am Ende dieser Seite.
Was keine Hausrat deckt — auch mit allen Gartenklauseln: Akkudefekt, Elektronikschaden ohne äußere Einwirkung, Bedienfehler, Verschleiß, Kabelbruch am Begrenzungsdraht, Nässe durch normalen Regen. Dafür gibt es in der Hausrat keine Anspruchsgrundlage. Nur dafür ist ein Zusatzprodukt die einzige Deckung.
Was die Hausrat nie deckt
Die Hausrat ist eine Deckung benannter Gefahren, keine Allgefahrendeckung. Das Musterbedingungswerk des GDV zählt die Gefahren in Teil A 1 auf[1]:
A 1 […] Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen: A 1.1 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden; A 1.2 Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; A 1.3 Leitungswasser; A 1.4 Naturgefahren A 1.4.1 Sturm, Hagel; A 1.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) […]
Was nicht in dieser Liste steht, ist nicht versichert — gleichgültig, welche Zusatzklauseln der Vertrag führt. Die Gartenklauseln, die auf den Schwesterseiten behandelt werden, erweitern den Ort (den Rasen) und die Diebstahlsart (den einfachen Diebstahl). Sie erweitern nicht die Liste der Gefahren. Deshalb bleiben in keiner Hausrat versichert:
- innere Betriebsschäden, Elektronikdefekte, Akkuschäden ohne äußere Einwirkung
- Bedienungsfehler des Halters
- Verschleiß
- Kabelbruch am Begrenzungsdraht
- Nässeschäden durch normalen Regen — kein Leitungswasser, kein Sturm
Das ist eine Ableitung aus der Gefahrenliste, keine wörtliche Klausel. Eine Ausschlussklausel „Akku" gibt es nicht. Es fehlt schlicht der Einschluss.
Was die Hausrat bei Diebstahl und bei Hagel und Sturm leistet, steht auf den Schwesterseiten. Die Übersicht der vier Lücken: Mähroboter versichern — wo die Hausrat aufhört.
Was Zusatzprodukte abdecken
Genau hier setzen Elektronik- und Garantieprodukte an. Drei Typen wurden in der Recherche gefunden. Für jeden steht dabei, woher die Angaben stammen und was nicht geprüft werden konnte. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge.
Komplettschutz eines Spezialversicherers
Beispiel: der Wertgarantie Komplettschutz für Mähroboter, dargestellt auf der Seite eines Fachhändlers[2]. Gedeckt sind laut dieser Darstellung wörtlich:
„Schäden, die durch Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler, Wasser-/Feuchtigkeit, Motor-/Lagerschäden, Überspannung/Elektronikschäden, Display-/Paneldefekte, Akkudefekte, unsachgemäße Handhabung, Bruch oder Verschleiß entstanden sind"
Nicht gedeckt sind laut derselben Seite „Wartung und Inspektion sowie für Software-Updates und Systemeinstellungen". Diebstahlschutz ist als Premium-Option zubuchbar[2].
Diese Liste ist das Spiegelbild der Hausrat-Lücke: Akku, Elektronik, Handhabung und Verschleiß stehen hier drin, weil sie dort nicht drinstehen. Umgekehrt fehlt in der Grundform der Diebstahl — das, was eine Hausrat mit Gartenklausel leisten kann.
Beiträge laut derselben Händlerseite[2]:
| Neupreis des Geräts | monatlich | einmalig für 3 Jahre | einmalig für 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| bis 1.500 EUR | 5 EUR | 144 EUR | 225 EUR |
| 1.500 bis 10.000 EUR | 8 EUR | 229 EUR | 375 EUR |
Belegstand: Händlerseite, abgerufen am 04.09.2026. Bei Wertgarantie selbst nicht geprüft. Selbstbehalt, Höchstalter des Geräts und Wartezeit nennt die Seite nicht. Eine zweite in der Recherche abgerufene Darstellung nennt als Grenze der unteren Preisklasse 1.000 EUR statt 1.500 EUR; welche Staffel gilt, ist beim Anbieter zu erfragen.
Geräteversicherung, an den Hersteller gekoppelt
Für Husqvarna-Geräte wird ein Produkt „Automower Protect" genannt. Laut der Vermittlerseite honoro.de hat die HanseMerkur es „zusammen mit dem Unternehmen Husqvarna speziell für deren Modelle" entwickelt[3]. Eine Ratgeberseite beschreibt es ebenfalls[4]. Die Herstellerseite war am 04.09.2026 nicht erreichbar (HTTP 404). Deckungsumfang, Risikoträger und Beiträge ließen sich an keiner Hersteller- oder Versichererquelle prüfen.
Die einzige abgerufene Beitragstabelle stammt von der Vermittlerseite und ist in sich nicht schlüssig: Bei 4.000 EUR Kaufpreis wäre dort ein Gerät, das älter als 24 Monate ist, günstiger versichert als ein jüngeres[3]. Diese Seite gibt die Tabelle deshalb nicht wieder.
Servicepaket des Herstellers
Für Gardena wird ein „Servicepaket Premium" genannt[4]. Auch hier war die Herstellerquelle nicht erreichbar. Umfang, Laufzeit und Bedingungen sind nicht geprüft und werden hier nicht wiedergegeben.
Sechs Punkte, die bei jedem dieser Produkte offen bleiben, bis Sie die Bedingungen gelesen haben: Selbstbehalt je Schaden, Höchstalter des Geräts bei Abschluss, Wartezeit nach Abschluss, Diebstahl eingeschlossen oder nur als Option, Ersatz zum Neuwert oder zum Zeitwert, und wer der Risikoträger ist. Zu keinem der drei Produkte ließen sich alle sechs Punkte belegen.
Was ein Mähroboter kostet
In den ersten vier Monaten 2025 wurden in Deutschland 110.000 Mähroboter verkauft, 45 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, bei knapp 125 Mio. EUR Umsatz[5]. Teilt man Umsatz durch Stückzahl, ergibt das rund 1.136 EUR je Gerät. Diese Zahl ist eine eigene Rechnung aus zwei belegten Werten; die Quelle nennt sie nicht. Sie ist ein Durchschnitt über alle Preisklassen.
Der gesamte deutsche Panelmarkt lag von Januar bis Mai 2026 bei 217,2 Mio. EUR Umsatz[6]. Beide Umsatzzahlen stammen aus unterschiedlichen Panels zweier Marktforscher und decken unterschiedliche Zeiträume ab. Sie taugen nicht als Wachstumsreihe. Ein belastbarer Bestand an installierten Geräten wurde nicht gefunden.
Das rechnerische Durchschnittsgerät liegt damit in dem Bereich, in dem die niedrigsten Entschädigungsgrenzen der Hausrat-Gartenklauseln liegen.
Ab welchem Gerätewert sich Zusatzschutz lohnt
Das ist keine Rechtsfrage, sondern eine Rechenfrage. Die folgende Einschätzung beruht auf den belegten Klauseln und dem oben genannten Beitrag.
Rechenbeispiel. Bei 5 EUR im Monat — dem Betrag, den die Händlerseite für Geräte bis 1.500 EUR nennt[2] — kostet der Schutz 60 EUR im Jahr und 300 EUR über fünf Jahre. Liegt Ihr Angebot darüber oder darunter, verschiebt sich die Rechnung linear.
- Gerät unter etwa 800 EUR, Hausrat mit Gartenklauseln vorhanden. 300 EUR über fünf Jahre sind mehr als ein Drittel des Neupreises. Das rechnet sich in der Regel nicht. Der wirksamere Hebel ist die Prüfung, ob die eigene Hausrat die Gartenklauseln überhaupt führt.
- Gerät zwischen 800 und 2.500 EUR. Hier liegen die typischen Entschädigungsgrenzen der Gartenklauseln. Ob die Grenze reicht, entscheidet die Klausel, nicht der Preis.
- Gerät über 2.500 EUR. Hier reißen die Sublimits. Eine eigene Gerätedeckung ist wirtschaftlich vertretbar, weil sie zusätzlich die inneren Betriebsschäden deckt, die die Hausrat systematisch nicht kennt.
Wie unterschiedlich die Grenzen gebaut sind, zeigen drei Beispiele. Die Reihenfolge ist alphabetisch; die Tabelle ist kein Vergleich und keine Empfehlung.
| Versicherer | Was die Quelle nennt | Beleg |
|---|---|---|
| Allianz | Gartendeckung für „Gartenmöbel, Gartengeräte – z. B. Rasenmäher, Heckenschere oder Leiter": Tarif Smart bis 1.000 EUR je Schadenfall, Komfort bis 5.000 EUR, Premium bis zur vollständigen Versicherungssumme | Anbieterseite[8], nicht am Bedingungswerk geprüft |
| Mecklenburgische | Ständige Außenversicherung für Mähroboter, Sturm/Hagel im Freien und Diebstahl im Freien: in der Grunddeckung „nicht versichert", in der Komfortdeckung je 2.500 EUR je Versicherungsfall | Bedingungswerk[7] |
| VHV | „Ihr Mähroboter ist bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme versichert", genannt für Diebstahl vom Grundstück und für Brand | Anbieterseite[9], nicht am Bedingungswerk geprüft |
Nur das zweite Beispiel ist am Bedingungswerk geprüft; es benennt den Mähroboter in den Klauseln PK 7412, PK 7215 und PK 7510 wörtlich und deckt die Ladestation als Zubehör mit[7]. Die beiden anderen sind Aussagen von Anbieterseiten; deren Bedingungswerke lagen nicht vor.
Eine Pflicht, den Mähroboter zu versichern, besteht nicht. Das Pflichtversicherungsgesetz erfasst als Fahrzeug „jedes Kraftfahrzeug, das ausschließlich maschinell an Land angetrieben wird, jedoch nicht auf Schienen fährt und dessen durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 6 Kilometer pro Stunde übersteigt"[10]. Ein handelsüblicher Mähroboter liegt darunter. Mehr dazu unter Gibt es eine Versicherungspflicht?.
Die eigentliche Schwelle: drei Fragen an das Bedingungswerk
- Führt der Vertrag eine Klausel, die den Mähroboter dauerhaft auf dem Grundstück deckt? Sonst greifen Lücke 1 und 2.
- Ist der einfache Diebstahl vom Grundstück eingeschlossen? Sonst greift Lücke 4.
- Sind Sturm und Hagel im Freien eingeschlossen? Sonst greift Lücke 3.
Bei dreimal Nein ist auch ein 600-EUR-Gerät unversichert. Bei dreimal Ja ist ein 2.000-EUR-Gerät bis zum Sublimit gedeckt. Der Gerätepreis ist die schlechtere Entscheidungsgrundlage als das Bedingungswerk.
Und selbst bei dreimal Ja bleibt die Liste vom Anfang offen: Akku, Elektronik, Bedienfehler, Verschleiß. Dafür ist ein Zusatzprodukt nicht die bessere, sondern die einzige Deckung.
Diese Seite ist keine Beratung im Einzelfall und keine Versicherungsvermittlung. Sie gibt den Stand vom 4. September 2026 wieder, nennt Produkte beschreibend und nebeneinander und bewertet keines. Beiträge und Deckungsumfang stammen aus Händler-, Vermittler- und Anbieterseiten und sind bei den Risikoträgern nicht geprüft; wo das so ist, steht es dabei. Was in Ihrem Vertrag steht, steht in Ihrem Vertrag — die Musterbedingungen sind als „unverbindliche Bekanntgabe zur fakultativen Verwendung" gekennzeichnet, abweichende Vereinbarungen sind ausdrücklich möglich.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung, wenn der Akku des Mähroboters kaputt ist?
Nein. Die Hausrat deckt nur die in Teil A 1 der Musterbedingungen genannten Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ein Akkudefekt ohne äußere Einwirkung ist keine davon. Das gilt auch, wenn der Vertrag Gartenklauseln für Mähroboter führt — sie erweitern den Ort und die Diebstahlsart, nicht die Gefahrenliste.
Was deckt ein Komplettschutz, was die Hausrat nicht deckt?
Nach der abgerufenen Händlerdarstellung eines Komplettschutzes: Konstruktions- und Materialfehler, Feuchtigkeit, Motor- und Lagerschäden, Elektronikschäden, Akkudefekte, unsachgemäße Handhabung, Bruch und Verschleiß. Nicht gedeckt sind dort Wartung, Inspektion, Software-Updates und Systemeinstellungen. Diebstahl ist nur als zubuchbare Option enthalten.
Ab welchem Gerätewert lohnt sich eine Elektronikversicherung für den Mähroboter?
Das ist eine Einschätzung, keine feste Grenze. Bei 5 EUR im Monat kostet der Schutz über fünf Jahre 300 EUR. Unter etwa 800 EUR Gerätewert ist das mehr als ein Drittel des Neupreises. Über 2.500 EUR reißen die Entschädigungsgrenzen der Hausrat-Gartenklauseln, dann trägt eine eigene Gerätedeckung eher. Dazwischen entscheidet die Klausel im eigenen Vertrag, nicht der Preis.
Muss ich meinen Mähroboter versichern?
Nein. Eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt es nicht. Das Pflichtversicherungsgesetz erfasst nur Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h übersteigt. Ein handelsüblicher Mähroboter liegt darunter.
Ist die Ladestation mitversichert?
In dem geprüften Hausrat-Bedingungswerk ja: Die Klauseln nennen „Mähroboter inkl. der Ladestation“ beziehungsweise „Mähroboter und deren Zubehör“. Bei Elektronik- und Herstellerprodukten ließ sich das nicht belegen und ist in den jeweiligen Bedingungen nachzulesen.
Quellen
- Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 — Quadratmetermodell), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2026, Teil A 1 (versicherte Gefahren) abgerufen 04.09.2026 ↑
- deterding.de: Wertgarantie Komplettschutz für Mähroboter (Händlerseite), Angaben nicht bei Wertgarantie selbst geprüft abgerufen 04.09.2026 ↑
- honoro.de: Mähroboter Versicherung online berechnen (Vermittlerseite), Beitragstabelle in sich nicht schlüssig, nicht wiedergegeben abgerufen 04.09.2026 ↑
- homeandsmart.de: Mähroboter Versicherung, 27.06.2020, aktualisiert 27.03.2026; Herstellerangaben nicht an Herstellerquellen geprüft abgerufen 04.09.2026 ↑
- GFU: Rasenmäherroboter weiter auf Wachstumskurs (Marktzahlen NIQ), 12.06.2025 abgerufen 04.09.2026 ↑
- diyonline.de: Worx führt deutschen DIY-Markt bei Mährobotern an (Marktzahlen GfK), 09.07.2026 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G.: Vertragsinformationen zur Hausrat- und Glas-Versicherung, Version 84-VH1-0923; Leistungsübersicht Nr. 19, 27, 33; Klauseln PK 7215, PK 7412, PK 7510 abgerufen 04.09.2026 ↑
- Allianz: Garten versichern (Anbieterseite), nicht am Bedingungswerk geprüft abgerufen 04.09.2026 ↑
- VHV: So versichern Sie Ihren Mähroboter richtig (Anbieterseite), nicht am Bedingungswerk geprüft abgerufen 04.09.2026 ↑
- § 1a PflVG — Begriffsbestimmungen abgerufen 04.09.2026 ↑