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Robot-Versicherung
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Hagel und Sturm — warum der Mähroboter draußen nicht versichert ist

Sturm und Hagel gehören im Musterbedingungswerk zur Grunddeckung der Hausratversicherung. Trotzdem zahlt es nicht, wenn der Hagel den Mähroboter auf dem Rasen trifft. Der Grund steht in einer einzigen Ziffer: A 6.5.7 nimmt alle Sachen aus, „die sich außerhalb von Gebäuden befinden"[1]. Und die Zusatzklausel, die der Verband dagegen anbietet, hat ihre eigene Lücke.

Grundlage dieser Seite sind die VHB 2022 des Gesamtverbands der Versicherer, Stand Juni 2026[1]. Eine neuere Fassung gibt es nicht; die Übersichtsseite des Verbands führt am 4. September 2026 nur die VHB 2022[5]. Das Musterwerk bindet keinen Versicherer, ist aber die Vorlage fast aller Bedingungswerke am Markt.

Die Kurzantwort

Wo steht der Roboter, als der Hagel kommtGrunddeckung VHB 2022Klausel
In der Garage oder im SchuppengedecktA 1.4.1, A 10.1.2
Auf der Terrasse am Hausnicht gedecktA 6.5.7
Auf dem Rasennicht gedecktA 6.5.7
Auf der Terrasse, mit GDV-Musterklausel PK 7215gedecktPK 7215 (22), A 10.1
Auf dem Rasen, mit GDV-Musterklausel PK 7215nicht gedecktPK 7215 (22) verweist auf A 10.1, nicht auf A 10.2
Auf dem Rasen, mit Klausel auf das Versicherungsgrundstück nach A 10.2gedeckt bis zur GrenzeBeispiel Mecklenburgische, Komfortdeckung: 2.500 EUR

Zwei Fragen entscheiden den Schadenfall: Stand der Roboter innerhalb eines Gebäudes? Wenn nein: Verweist Ihre Zusatzklausel für Naturgefahren im Freien auf den Versicherungsort nach A 10.1 oder auf das Versicherungsgrundstück nach A 10.2? Nur die zweite Fassung erreicht den Rasen.

Sturm und Hagel sind Grunddeckung — aber nur im Gebäude

Die Gefahrenliste des Musterwerks nennt Sturm und Hagel ohne Vorbehalt:

A 1.4 Naturgefahren A 1.4.1 Sturm, Hagel; A 1.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) […][1]

Sturm und Hagel sind also Grunddeckung; Überschwemmung, Schneedruck und die übrigen Elementargefahren gelten nur „soweit zusätzlich vereinbart"[1]. Die entscheidende Stelle für den Mähroboter steht aber im Abschnitt A 6, der die Naturgefahren im Einzelnen regelt, und dort in der Liste der nicht versicherten Schäden:

A 6.5 Nicht versicherte Schäden. […] Nicht versichert sind Schäden an A 6.5.7 Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Plug & Play Solar für die Steckdose) nach A 8.3.3.[1]

Die Ausnahmeliste ist kurz: Antennenanlagen, Markisen, Balkonkraftwerke. Ein Mähroboter steht nicht darauf, seine Ladestation auch nicht. Ein Hagelschlag, der den Roboter auf dem Rasen zerstört, ist im Musterwerk nicht versichert[1]. Ein Sturm, der einen Ast auf ihn wirft, ebenso wenig.

Der Ausschluss knüpft an das Gebäude an, nicht an den Versicherungsort. Nach seinem Wortlaut trifft er deshalb auch die Terrasse, obwohl sie nach A 10.1.2 zum Versicherungsort gehört — unsere Lesart, die Quelle nennt die Terrasse nicht eigens.

Versicherungsort und Versicherungsgrundstück — zwei Begriffe, zwei Reichweiten

Um die Zusatzklausel zu verstehen, braucht es die beiden Ortsbegriffe des Musterwerks. Nach A 7 ist Hausrat nur „innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts" versichert[1]. Was das ist, und was nicht, steht in zwei Ziffern unmittelbar hintereinander:

A 10.1 Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören […] A 10.1.2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. […][1]

A 10.2 Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt.[1]

Der Versicherungsort ist die Wohnung mit Loggia, Balkon, Terrasse, Nebengebäude und Garage. Das Versicherungsgrundstück ist das ganze Flurstück. Der Rasen liegt auf dem Versicherungsgrundstück, gehört aber nicht zum Versicherungsort[1]. Das Musterwerk verwendet beide Begriffe durchgängig unterschiedlich; schon A 10.1.2 benutzt beide in einem Satz.

StandortVersicherungsort (A 10.1)Versicherungsgrundstück (A 10.2)Innerhalb eines Gebäudes
Garage, Schuppenjajaja
Terrasse am Hausjajanein
Rasenneinjanein

Für Sturm und Hagel in der Grunddeckung zählt die letzte Spalte. Für die Zusatzklausel zählt, welche der beiden ersten sie nennt.

Die Außenversicherung hilft nicht weiter

Wer den Rasen als „außerhalb des Versicherungsorts" liest, landet in der Außenversicherung nach A 12. Sie hat zwei Hürden. Die erste ist die Dauer: Nach A 12.1.2 gilt sie nur für Sachen, die sich „nur vorübergehend" außerhalb des Versicherungsorts befinden; die Monatsgrenze ist im Musterwerk eine Leerstelle[1], bei der Mecklenburgischen sind es drei Monate in der Grunddeckung und sechs in der Komfortdeckung[3]. Ein Mähroboter, der von März bis Oktober draußen steht, überschreitet beides. Die zweite Hürde ist für diese Seite die wichtigere:

A 12.5 Besonderheit bei Naturgefahren. Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.[1]

Selbst wenn die Außenversicherung greifen würde, wäre der Sturm- oder Hagelschaden am Roboter im Freien damit erneut ausgeschlossen[1]. Beide Wege des Musterwerks führen zum selben Ergebnis. Wie die Außenversicherung für Mähroboter insgesamt wirkt, steht auf der Übersichtsseite zu den vier Lücken.

Die Musterklausel PK 7215 — und die Falle in der Falle

Der Verband stellt für Naturgefahren im Freien eine Zusatzklausel bereit[2]:

PK 7215 (22) — Schäden durch Naturgefahren an Hausrat im Freien. Abweichend von Teil A 6.5.7 VHB 2022 wird für versicherte Sachen außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb des Versicherungsortes nach Teil A 10.1 VHB 2022 Entschädigung geleistet.[2]

Die Klausel hebt A 6.5.7 auf, aber nur „innerhalb des Versicherungsortes nach Teil A 10.1". Das sind nach A 10.1.2 Loggien, Balkone und die unmittelbar ans Gebäude anschließende Terrasse. Es ist nicht das Versicherungsgrundstück nach A 10.2. Wer diese Klausel im Wortlaut des Musterwerks einkauft, hat den Hagel auf der Terrasse gedeckt und den Hagel auf dem Rasen weiterhin nicht[2].

Die Falle in der Falle: Die Zusatzklausel gegen den Ausschluss im Freien verweist auf den Ortsbegriff, der den Rasen nicht enthält. Wer die Musterklausel wörtlich übernimmt, deckt den Mähroboter nicht dort, wo er arbeitet. Ob Ihre Klausel „A 10.1" oder „A 10.2" nennt, ist der eine Unterschied, der zählt.

Reale Versicherer weichen ab

Die Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. führt in ihren Vertragsinformationen zur Hausratversicherung eine eigene PK 7215, die auf das Versicherungsgrundstück abstellt und den Mähroboter beim Namen nennt[3]:

PK 7215 — Sturm-/Hagelschäden an Hausrat im Freien. Abweichend zu Nr. A 6.6.8 Mecklenburgische VHB 2023 gilt vereinbart: 1. Versicherungsschutz besteht für Sturm- und Hagelschäden an den in Nr. 2 genannten Sachen im Freien, sofern sich diese innerhalb des Versicherungsgrundstücks gemäß Nr. A 10.2 Mecklenburgische VHB 2023 befinden. […] 2. Versichert sind Sturm- und Hagelschäden an a) Gartenmöbeln (Gartentische, -stühle, -bänke); b) Gartengeräten (Rasenmäher, Mähroboter inkl. der Ladestation, Rasentrimmer, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln, Spaten, Hacken); […] Diese Aufzählung ist abschließend.[3]

Drei Dinge fallen auf. Der Bezugspunkt: Versicherungsgrundstück nach A 10.2, also der Rasen. Die Nennung: „Mähroboter inkl. der Ladestation" steht wörtlich in der abschließenden Liste. Die Ziffer: Der Ausschluss heißt hier A 6.6.8, nicht A 6.5.7. Versicherer nummerieren eigenständig; wer nachschlägt, sucht nach dem Inhalt, nicht nach der Nummer.

Die Klausel ist allerdings nicht in jedem Tarif enthalten[3]:

LeistungKlauselGrunddeckungKomfortdeckung
Sturm-/Hagelschäden an Hausrat im FreienPK 7215nicht versichert2.500 EUR
Ständige Außenversicherung für MähroboterPK 7412nicht versichert2.500 EUR
Dauer der AußenversicherungA 12.13 Monate6 Monate

Auch hier ist der Roboter im Garten in der Grunddeckung bei Sturm und Hagel nicht versichert; in der Komfortdeckung gilt eine Grenze von 2.500 EUR je Versicherungsfall[3]. PK 7215 deckt nur Sturm und Hagel. Für die übrigen Gefahren auf dem Rasen, etwa Brand, braucht es nach unserer Lesart zusätzlich die ständige Außenversicherung PK 7412.

Die Allianz nennt auf ihrer Produktseite eine Gartendeckung für „Gartenmöbel, Gartengeräte – z. B. Rasenmäher, Heckenschere oder Leiter", unter anderem gegen „Sturm und Hagel", mit Grenzen von 1.000 EUR im Tarif Smart, 5.000 EUR im Tarif Komfort und der vollen Versicherungssumme im Tarif Premium[4]. Das ist die Anbieterseite, nicht das Bedingungswerk; welchen Ortsbegriff die Klausel verwendet, steht dort nicht.

Die Obliegenheit bei Sturmwarnung

Die Mecklenburgische knüpft ihre Deckung an eine Pflicht, die in den geprüften Ratgeberseiten nirgends erwähnt wird[3]:

  1. Zusätzlich zu den in Nr. A 21 Mecklenburgische VHB 2023 genannten Sicherheitsvorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) gilt Folgendes: Werden für den Versicherungsort gemäß Nr. A 10 Mecklenburgische VHB 2023 amtliche Wetter- oder Unwetterwarnungen vor schweren Stürmen und oder Orkanen mit mindestens Windstärke 8 auf der Beaufortskala (Windgeschwindigkeiten mindestens 62 km pro Stunde) herausgegeben, so muss der Versicherungsnehmer die in Nr. 2 genannten Sachen in zumutbarem Umfang ausreichend vor Schäden schützen.[3]

Im Klartext: Bei einer amtlichen Warnung ab Windstärke 8 muss der Halter den Mähroboter in Sicherheit bringen. Tut er es nicht, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Eine wetterabhängige Obliegenheit, die für die ganze Sachliste gilt.

Was nicht dazugehört

Was Sie konkret nachschlagen sollten

  1. Führt Ihr Vertrag eine Klausel „Naturgefahren an Hausrat im Freien" oder „Sturm-/Hagelschäden an Hausrat im Freien"? Ohne sie gilt der Ausschluss für Sachen außerhalb von Gebäuden.
  2. Steht darin „Versicherungsort nach A 10.1" oder „Versicherungsgrundstück nach A 10.2"? Nur die zweite Fassung erreicht den Rasen.
  3. Nennt die Sachliste Mähroboter oder Gartengeräte, und welche Grenze gilt je Versicherungsfall? 2.500 EUR reichen für viele Geräte, nicht für alle.
  4. Gibt es eine Obliegenheit bei Unwetterwarnung? Dann gehört der Roboter bei Warnung ins Haus.

Keine Beratung im Einzelfall. Diese Seite gibt den Wortlaut der GDV-Musterbedingungen VHB 2022 (Stand Juni 2026) und eines realen Bedingungswerks wieder, Stand 4. September 2026. Das Musterwerk ist als „unverbindliche Bekanntgabe […] zur fakultativen Verwendung" gekennzeichnet; abweichende Vereinbarungen sind ausdrücklich möglich. Was in Ihrem Vertrag gilt, steht in Ihren Bedingungen und in der Leistungsübersicht Ihres Tarifs.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung, wenn Hagel den Mähroboter auf dem Rasen beschädigt?

Nach dem Musterbedingungswerk VHB 2022 nicht. Sturm und Hagel sind zwar Grunddeckung (A 1.4.1), aber A 6.5.7 nimmt Sachen aus, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen sind nur Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke. Gedeckt ist der Roboter bei Sturm und Hagel nur in der Garage, im Schuppen oder in einem anderen Gebäude, oder wenn eine Zusatzklausel vereinbart ist.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsort und Versicherungsgrundstück?

Der Versicherungsort nach A 10.1 ist die Wohnung mit Loggia, Balkon, unmittelbar anschließender Terrasse, privat genutzten Räumen in Nebengebäuden und Garage. Das Versicherungsgrundstück nach A 10.2 ist das ganze Flurstück, auf dem die Wohnung liegt. Der Rasen liegt auf dem Versicherungsgrundstück, gehört aber nicht zum Versicherungsort. Klauseln, die nur auf A 10.1 verweisen, erreichen den Rasen nicht.

Reicht die Klausel „Schäden durch Naturgefahren an Hausrat im Freien“?

Nicht in der Fassung der GDV-Musterklausel PK 7215 (22). Sie hebt den Ausschluss A 6.5.7 nur innerhalb des Versicherungsortes nach A 10.1 auf, also für Balkon und Terrasse. Der Rasen bleibt ausgeschlossen. Einige Versicherer formulieren ihre Klausel abweichend auf das Versicherungsgrundstück nach A 10.2; dann ist der Rasen bis zur vereinbarten Grenze gedeckt.

Hilft die Außenversicherung, wenn der Mähroboter im Garten steht?

Nein. Die Außenversicherung nach A 12 gilt nur für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden, und A 12.5 beschränkt den Schutz bei Naturgefahren ausdrücklich auf das Innere von Gebäuden. Für Sturm und Hagel im Freien führt sie nicht weiter.

Muss ich den Mähroboter bei Sturmwarnung hereinholen?

Das hängt vom Bedingungswerk ab. Die Mecklenburgische verlangt in ihrer Klausel PK 7215, dass der Versicherungsnehmer die versicherten Sachen im Freien bei amtlichen Unwetterwarnungen ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) in zumutbarem Umfang vor Schäden schützt. Wer das unterlässt, riskiert die Leistung. Ob Ihr Vertrag eine solche Obliegenheit enthält, steht in Ihrer Klausel.

Quellen

  1. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 — Quadratmetermodell), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2026, PDF; A 1.4, A 6.5.7, A 7, A 10.1, A 10.2, A 12.1.2, A 12.5 abgerufen 04.09.2026
  2. Was kann zusätzlich zu den VHB 2022 (Quadratmetermodell) vereinbart werden — Musterklauseln des GDV, Stand November 2023, Klausel PK 7215 (22) abgerufen 04.09.2026
  3. Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G.: Vertragsinformationen zur Hausrat- und Glas-Versicherung, Version 84-VH1-0923; Klauseln PK 7215 und PK 7412, Leistungsübersicht Nr. 19, 21 und 27 abgerufen 04.09.2026
  4. Allianz: Garten versichern (Produktseite zur Hausratversicherung), Anbieterseite, nicht das Bedingungswerk abgerufen 04.09.2026
  5. GDV: Übersichtsseite Musterbedingungen Hausratversicherung, führt ausschließlich VHB 2022 in zwei Modellen, Stand 26.06.2026 abgerufen 04.09.2026
Stand 04.09.2026. Änderungen an dieser Seite werden datiert.